Der Pflegehilfsmittelantrag – was Sie dazu wissen müssen

Wer pflegebedürftig ist, hat nach § 40 Sozialgesetzbuch XI Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Das sind Geräte und Produkte, die die zur Erleichterung der Pflege beitragen, Beschwerden lindern oder den Pflegebedürftigen in seiner selbstständigen Lebensführung unterstützen können. Hier erfahren Sie, welche Pflegehilfsmittel es gibt und wie Sie sie beantragen können.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

Grundsätzlich werden zwei Sorten von Pflegehilfsmitteln unterschieden:

  • technische Pflegehilfsmittel: Dazu gehören zum Beispiel Pflegebetten, Bettpfannen, Duschwagen, Lagerungshilfen oder ein Hausnotrufsystem. Sie werden vorrangig leihweise überlassen. Bei Neuanschaffung muss der Pflegebedürftige einen Anteil von zehn Prozent, maximal aber 25 Euro dazuzahlen. Die Empfehlung eines Arztes oder einer Ärztin, einer Pflegefachperson oder eines/einer MD-Gutachter:in kann bei einem Pflegehilfsmittelantrag hilfreich sein.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Dazu zählen Einmalhandschuhe, Mundschutz, Handdesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen. Die Kosten für Pflegeverbrauchsmittel übernimmt die Pflegeversicherung auf Antrag bis zu einer Höhe von 40 Euro pro Monat.

Wer bekommt Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel müssen nicht ärztlich verordnet werden, es sind aber folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Es muss ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegen.
  • Die Pflege findet in häuslicher Umgebung, einer WG oder einem betreuten Wohnen statt.
  • Es muss ein Pflegehilfsmittelantrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese ist in der Regel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angegliedert und unter derselben Adresse/Telefonnummer zu erreichen.
  • Es darf kein anderer Leistungsträger wie etwa die Krankenkasse zuständig sein. Das wird in der Regel von den Kassen selbst geprüft.

Tipp: Bevor Sie einen Pflegehilfsmittelantrag stellen, können Sie sich im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands nformieren. Technische Pflegehilfsmittel finden Sie in den Produktgruppen 50 bis 52 der Liste, Verbrauchsmittel in der Gruppe 54.

Wie stelle ich einen Pflegehilfsmittelantrag?

Einen Antrag auf Pflegehilfsmittel können Sie zunächst formlos bei Ihrer Pflegekasse stellen, die Ihnen die benötigten Formulare zuschicken wird – oft gibt es diese auch online.

Verbrauchsmittel dürfen Sie nach Genehmigung des Antrags selbst kaufen und die Quittungen einreichen.

Das Gute: Oft müssen Sie Pflegehilfsmittel gar nicht selbst beantragen!

  • Bei technischen Pflegehilfsmitteln übernehmen in vielen Fällen Pflegefachpersonen (etwa vom Pflegedienst), die Gutachter:innen des Medizinischen Dienstes oder spezialisierte Anbieter (z. B. Sanitätshäuser) die Beantragung oder unterstützen dabei.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können Sie problemlos und einfach über zugelassene Dienstleister oder Apotheken beziehen. Wir bei curablu haben die passenden Formulare für den Pflegehilfsmittelantrag, unterstützen Sie bei der korrekten Ausfüllung, kümmern uns um die Genehmigung und beliefern Sie dann monatlich kostenfrei und zuverlässig mit der gewählten curablu-Box.

Übrigens:
Auch für alle anderen Menschen ist unsere curablu Pflegehilfsmittel Box erhältlich.
Für nur 40 Euro können Sie sie bestellen.