Antrag auf Pflegegeld

Pflegen Sie einen betreuungsbedürftigen Angehörigen? Dann hat dieser Angehörige wahrscheinlich einen Anspruch auf Pflegegeld.

Hier erklären wir, worauf Sie beim Antrag auf Pflegegeld achten sollen, welche Unterlagen benötigt werden und wie lange der Bearbeitungsprozess dauert.

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Wenn Sie sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern, ist die Beantragung von Pflegegeld eine wichtige Unterstützung

Wie klappt es mit dem Antrag auf Pflegegeld?

Viele Pflegebedürftige wünschen sich, trotz hohen Alters oder einer Erkrankung zu Hause zu leben und einen weitgehend normalen Alltag zu führen. Tritt aber ein Pflegefall ein, ist die häusliche Pflege nur mit viel Einsatz und Engagement der pflegenden Angehörigen zu bewerkstelligen.

Wenn Sie sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern, kann die Beantragung von Pflegegeld eine wichtige Unterstützung sein. Denn die Pflegekasse unterstützt pflegende Angehörige und andere Pflegepersonen bei der Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen mit finanziellen Leistungen.

Das Pflegegeld kann sozusagen als Anerkennung für die erbrachte Pflegeleistung gesehen werden und soll helfen, die Kosten der Pflege zu decken. Um Pflegegeld beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die betreuungsbedürftige Person von Ihnen oder einer anderen Pflegeperson im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Außerdem muss der Pflegebedürftige einen Pflegegrad haben, der von der Pflegekasse bestimmt wird. Generell gilt, dass jeder ab Pflegegrad 2 einen Anspruch auf monatliches Pflegegeld der Pflegeversicherung hat.

Wichtig: Das Pflegegeld muss von der pflegebedürftigen Person selbst beantragt werden, denn nur sie hat Anspruch auf Pflegegeld. Sollte dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, können auch rechtliche Vertreter beziehungsweise Bevollmächtigte den Antrag stellen.

Wofür kann Pflegegeld verwendet werden?

Grundsätzlich können Sie Pflegegeld für verschiedene Zwecke nutzen, um Ihre pflegerischen Aufgaben zu erleichtern, die Versorgung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen zu verbessern und die anfallenden Kosten zu decken.

Eine wichtige Verwendung des Pflegegeldes ist der Kauf von Pflegehilfsmitteln. Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen können dazu beitragen, die Hygiene Ihres Angehörigen zu verbessern und die Ausbreitung von Bakterien und Viren zu verhindern. Auch die Leistungen ambulanter Pflegedienste können mit dem Pflegegeld finanziert werden. So können Sie zum Beispiel einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, Ihnen bei der Versorgung Ihres Angehörigen zu helfen.

Weitere Verwendungsmöglichkeiten des Pflegegeldes sind bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation Ihres pflegebedürftigen Angehörigen, wie beispielsweise Haltegriffe und Treppenlifte.

Wie viel Pflegegeld bei welchem Pflegegrad?

Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad des zu pflegenden Menschen ab. Dieser wird von der Pflegekasse bestimmt und bewertet die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und die Fähigkeiten des Pflegebedürftigen.

Bei der Einstufung wird außerdem berücksichtigt, wie viel Hilfe im Alltag benötigt wird und welche medizinischen Versorgungen notwendig sind. Anhand dieser Faktoren wird der Pflegebedarf ermittelt und in einen der fünf Pflegegrade eingestuft.

Ab dem Pflegegrad 2 wird Pflegegeld in folgender Höhe bezahlt:

  • Pflegegrad 2 erhält 316 Euro.
  • Pflegegrad 3 erhält 545 Euro.
  • Pflegegrad 4 erhält 728 Euro.
  • Pflegegrad 5 erhält 901 Euro.

Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden.

Wie stellt man einen Antrag auf Pflegegeld?

  1. Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse
    Dort können Sie sich nach den Anforderungen für einen Pflegegeld-Antrag erkundigen. Die Kasse schickt Ihnen dann ein entsprechendes Formular zu. Die Formulare werden auch im Internet zum Download angeboten.
  2. Stellen Sie den Antrag
    Füllen Sie die Unterlagen der Pflegekasse zur Beantragung von Pflegegeld sorgfältig und korrekt aus. Hierfür brauchen Sie eventuell Arztbescheide oder sonstige Unterlagen. Sie sollten für die eigentliche Beantragung also genug Zeit einplanen.
  3. Prüfung des Antrages
    Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, wird dieser von der Pflegekasse geprüft. Hierbei kommt es unter anderem darauf an, ob die Einstufung der Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen dem beantragten Pflegegrad entspricht.
  4. Schriftliche Genehmigung
    Wurde der Antrag genehmigt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von Ihrer Pflegekasse. In diesem Bescheid wird Ihnen mitgeteilt, in welcher Höhe und ab welchem Zeitpunkt das Pflegegeld ausgezahlt wird.

Wichtig: Mit der Auszahlung des Pflegegeldes geht die Verpflichtung einher, die Pflege Ihres Angehörigen in der beantragten Pflegestufe sicherzustellen!

Diese Unterlagen werden benötigt

Um Pflegegeld zu erhalten, müssen Sie in der Regel das allgemeine Formular für den Antrag auf Pflegeleistungen ausfüllen, das von jeder Pflegekasse bereitgestellt wird. Jede Pflegekasse hat ihr eigenes Formular für den Antrag auf Pflegegeld.

Anlass für den Antrag auf Pflegegeld

Zu Beginn wollen manche Pflegekassen den Anlass für den gestellten Antrag wissen. Man kann zwischen „Erstantrag“, „Höherstufungsantrag“ und „Umstellungsantrag“ wählen. Doch worin unterscheiden sich die jeweiligen Anträge?

  • Erstantrag auf Pflegegeld
    Mit Erstantrag ist gemeint, dass bisher keine Pflegeleistungen bezogen wurden. Das ist meistens dann der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit gerade erst eingetreten ist.
  • Höherstufungsantrag
    Als Höherstufungsantrag bezeichnen Pflegekassen den Fall, dass bereits einen Pflegegrad vorliegt und Leistungen bezogen werden, aber der Bedarf an Pflege und Betreuung zugenommen hat und deshalb die Einstufung in einen höheren Pflegegrad beantragt wird.
  • Umstellungsantrag
    Im Unterschied zum Höherstufungsantrag führt ein Umstellungsantrag nicht zur Einstufung in einen anderen Pflegegrad, sondern zu einer Änderung der gewählten Leistungsbezüge. Zum Beispiel, wenn statt Pflegegeld zukünftig Sachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst bezogen werden sollen.

Pflegegeld beantragen: Weitere Angaben

Die Pflegekasse muss überprüfen, ob möglicherweise andere Leistungsträger für die entstehenden Kosten aufkommen müssen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Vorfall entstanden ist, der von einer anderen Versicherung vorrangig abgesichert ist.

Deshalb wird gefragt, ob die Pflegebedürftigkeit die Folge eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit, eines ärztlichen Behandlungsfehlers, eines Kriegsschadens oder ähnlichem ist. Wenn ja, muss das mit einem entsprechenden Dokument belegt werden.

Fristen und Bearbeitungsdauer

Der Anspruch Ihres pflegebedürftigen Angehörigen auf Pflegegeld gilt generell ab dem Tag der Antragstellung, jedoch frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Wenn Sie den Antrag erst später stellen, erhalten Sie die Leistungen ab dem Monat der Antragstellung. Pflegegeld kann nicht rückwirkend ausgezahlt werden. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Die Bearbeitung dauert in der Regel etwa 2 bis 3 Werktage, die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall jedoch abweichen.

Neben der erforderlichen Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen hängt die Bearbeitungsdauer auch von der Komplexität Ihres Falles ab. Sie kann sich verlängern, wenn Dokumente beispielsweise per Post versandt werden müssen oder der Medizinische Dienst zur Pflegebegutachtung eingeschaltet werden muss.

Sie sollten den Antrag also so früh wie möglich stellen und sichergehen, dass alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vorliegen. Nur so ist eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung möglich. Denn erst nach dem erfolgreichen Antrag wird Pflegegeld gezahlt.

Übrigens:

Zusätzlich zum Pflegegeld haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro monatlich! Wir übernehmen die gesamte Abrechnung mit ihrer Pflegekasse und die Logistik für die kostenlose monatliche Zusendung der passenden Pflegemittelbox.